Stellungnahme zur Aufklärungspflicht von Patienten vor genetischer Diagnostik an Tumorgewebe

Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat am 20.01.2017 den Entwurf einer Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken vorgelegt. Zu dieser Fragestellung hat das BRCA-Netzwerk e.V. – Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs zur Aufklärungspflicht vor genetischer Diagnostik bereits 2015 Stellung bezogen.

  • Das BRCA-Netzwerk hält es  für fahrlässig, Patienten nicht über die vollständige Tragweite der Tumorgendiagnostik aufzuklären.
  • Das BRCA-Netzwerk hält die Nichtanwendung des Gendiagnostik-Gesetzes bei Tumordiagnostik, die eine Keimbahnmutation aktuell nicht ausschließen kann, ebenfalls für fahrlässig.

Das BRCA-Netzwerk spricht sich deutlich gegen eine vermeintlich zum Wohle des Patienten eingeschränkte Aufklärung der Patienten aus, was in unserem Empfinden einer paternalistischen Arzt-Patient-Beziehung entspräche, die es zu vermeiden gilt. Die Autonomie des Patienten sowie dessen Selbstbestimmung muss in jedem Fall gewahrt werden, die Voraussetzung dafür ist in jedem Fall eine umfassende Aufklärung über Konsequenzen und Tragweite einer Untersuchung.

Zur vollständigen Stellungnahme und den Forderungen des BRCA-Netzwerks vom 20.05.2015

veröffentlicht am 13.03.2017
aktualisiert am 14.03.2017