Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA regelt die ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Leistungserbringer (Vertragsärzte, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser). Sie wurde zuletzt am 15.12.2015 aktualisiert.
Sie enthält ein Verzeichnis der Maßnahmen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnet und erbracht werden können. Rechtsgrundlage hierfür sind § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 sowie § 37 SGB V.
Externer Link zur Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie
veröffentlicht am 20.03.2017aktualisiert am 20.03.2017