Pressemitteilung des G-BA vom 16.03.2017
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatientinnen und -patienten angepasst und damit die Vorgaben des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland umgesetzt.
Insbesondere wurde nun eindeutig formuliert, dass Palliativpatienten die Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung stehen. Ebenfalls wurden Anpassungen nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vorgenommen sowie eine Klarstellung zur Medikamentenabgabe.
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veröffentlicht am 20.03.2017aktualisiert am 20.03.2017