Mitglied werden

Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) wurde 2015 von neun bundesweit organisierten Krebs-Selbsthilfeverbänden gegründet. Das HKSH-BV vertritt bei Interessen von gemeinsamer Bedeutung seine Mitgliedsverbände und Betroffene national und international gegenüber Entscheidern in der Gesundheitspolitik. Es fördert die Ziele und Aufgaben der Krebs-Selbsthilfe und unterstützt die Arbeit seiner Mitgliedsverbände. Das HKSH-BV ist gemeinnützig und steht unter der Schirmherrschaft der Stiftung Deutsche Krebshilfe. Es ist unabhängig von Interessen und finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und anderer Wirtschaftsunternehmen des Gesundheitswesens.

Aufnahmeverfahren

Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. ist offen für neue Mitgliedsverbände.

Grundlage für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Satzung des Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., dort insbesondere § 4.

Demnach kann eine Krebs-Selbsthilfeorganisation Mitglied des HKSH-BV werden, wenn sie das Leitbild des Hauses der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) anerkennen, die Vereinsordnung akzeptieren und die Kriterien, wie sie in den Richtlinien der Deutschen Krebshilfe zur institutionellen Förderung von Bundesverbänden der Krebs-Selbsthilfeorganisationen festgelegt sind, erfüllen.

Ansprechpartner

Bernd Crusius, Bundesgeschäftsstellenleiter

Thomas-Mann-Straße 40
53111 Bonn

Telefon: 0228 33889-540
Mail: Crusius@hausderkrebsselbsthilfe.de

Hier erfahren Sie mehr über unser Aufnahmeverfahren und finden die verschiedenen Dokumente als PDF.

Mitglied werden – Was sind die Voraussetzungen und wie wird ein Antrag gestellt

Unser Leitbild – Es legt die grundlegenden Werte, Ziele, Visionen und Verpflichtungen des Vereins fest.

Vereinsordnung – Sie legt die Rechte und Pflichten der Mitglieder fest, und etabliert die Verfahren für die Durchführung von Aktivitäten und Entscheidungsprozessen.

Richtlinien der Deutschen Krebshilfe zur institutionellen Förderung von Bundesverbänden der Krebs-Selbsthilfeorganisation

Satzung – Sie bildet die Grundlage Grundlage für die Aufnahme neuer Mitglieder und die Verwaltung des Vereins und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für seine Aktivitäten fest. 

Beitragsordnung – Wie werden Mitgliedsbeiträge erhoben, verwaltet und verwendet. 

Leben mit Krebs –
Unsere Mitgliedsverbände