Die Verbände der Krebs-Selbsthilfe sind besorgt über die Qualität der medizinischen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen während der Corona-Krise.

Bonn, 19.11.2020

Die Belastungen des Gesundheitssystems durch die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und die damit verbundene Lungenerkrankung COVID-19 betreffen auch Menschen mit Krebserkrankungen. Die Verbände der Krebs-Selbsthilfe, die unter der Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe stehen und im „Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V.“ (HKSH-BV) vereinigt sind, fürchten um die medizinische Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen in Zeiten der Corona-Krise.

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Wenn Sie — von Betroffenen für Betroffene — Menschen mit einer Krebserkrankung Orientierung bieten und als Mutmacher fungieren möchten, laden wir Sie herzlich zur Schulung zum isPO-Onkolotsen ein!

Die nächste Schulung findet am Donnerstag, den 06.02.2020 in Köln statt.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter ehrenamt@hausderkrebsselbsthilfe.de oder 0228 33889-543. Vor der Schulung führen wir mit Interessenten ein kurzes telefonisches Informationsgespräch, bei dem die verbindliche Anmeldung erfolgen kann.

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Auf die Diagnose einer Krebserkrankung ist niemand vorbereitet. Umso schwerer ist es, nach dem ersten Schock überhaupt einen klaren Gedanken zu fassen und sich zu orientieren. Menschen, die Ähnliches selbst erlebt haben, können anderen helfen, sich in dieser Situation zurecht zu finden. Um diese Unterstützung aus eigener Erfahrung weiterzugeben sind isPO-Onkolotsen — von Betroffenen für Betroffene — im Einsatz.

Wenn Sie Menschen mit einer Krebserkrankung Orientierung bieten und als Mutmacher fungieren möchten, laden wir Sie herzlich zur Schulung zum isPO-Onkolotsen ein!

Die nächste Schulung findet am Donnerstag, den 12.12.2019, 13-18 Uhr, in Köln statt.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter ehrenamt@hausderkrebsselbsthilfe.de oder 0228 33889-543. Vor der Schulung führen wir mit Interessenten ein kurzes telefonisches Informationsgespräch, bei dem die verbindliche Anmeldung erfolgen kann.

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Stellungnahme zu den Plänen des BMG, selbst über neue Kassenleistungen zu entscheiden

(Bonn, 18. 01.2019) Alarmiert nimmt das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) den Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) des BMG vom 09.01.2019 zur Kenntnis.

Ein Inhalt des Änderungsantrags ist der Einschub des § 94a „Verordnungsermächtigung zur Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ in das SGB V. Dies hätte zur Folge, dass das BMG ohne Zustimmung des Bundesrates und vor allem ohne dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich damit befasst oder einen Beschluss vorgelegt hätte – somit wohl ohne Evidenz – Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bestimmen kann, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind.

Zwar sieht der Änderungsantrag vor, dass in die jeweilige Abwägungs-entscheidung des BMG medizinisch wissenschaftliche Fachgesell-schaften sowie Patientenorganisationen einbezogen werden sollen, er stellt jedoch auch klar heraus, dass das BMG dies auch dann vollziehen kann, wenn der Nutzen einer zu bestimmenden Methode noch nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin erbracht ist.

An dieser Stelle sehen wir die Patientensicherheit aus mehreren Gründen in Gefahr:

  • Eine wissenschaftlich methodische Untersuchung und Bewertung vor Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der GKV würde nicht regelhaft erfolgenbzw. wäre mitunter noch nicht abgeschlossen, was zu einer hohen Verzerrung des Gesamteindruckes in Richtung eines Nutzens führen kann.
  • Das Gefährdungspotential einer neuen Methode wird nicht erkannt bzw. nicht ausreichend bewertet, da Risiken und Nebenwirkungen im Vorfeld nicht strukturiert und nicht langfristig erhoben werden.
  • Mit einer so geplanten Verordnungsermächtigung des BMG öffnen sich Tür und Tor, versorgungsrelevante Entscheidungen nicht mehr auf Basis von evidenzbasierter Medizin zu treffen, sondern aufgrund von eher intransparenten Partikularinteressen.

Vor diesem Hintergrund und zur Wahrung der Patientensicherheit warnt das HKSH-BV vor einer unkritischen Zustimmung zum Änderungsantrag des TSVG in der vorliegenden Form.

Unabhängig davon begrüßen wir die Bemühungen, Beratungsverfahren im G-BA zu beschleunigen. Richtig ist, dass sich Erprobungsverfahren mitunter über längere Zeiträume als veranschlagt hinziehen. Dies kann zu Lasten von PatientInnen gehen, denen dadurch der erstattungsfähige Zugang zu bestimmten Behandlungen und Methoden bis zur Beschlussfassung verwehrt bleibt.

Insofern teilt das HKSH-BV die zugrundeliegende Kritik an vereinzelt sehr langen Beratungsverfahren des G-BA. Die Lösung darf aus unserer Sicht dennoch nicht sein, dass eine für den G-BA bestehende Verfahrungsordnung zur methodisch sauberen Generierung von Evidenz durch eine Verordnungsermächtigung des BMG über die Bestimmung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übergangen wird.

Sollte sich das BMG in Einzelfällen ohne abschließenden Beschluss des G-BA für die Aufnahme einer bestimmten Leistung in den Katalog der GKV entscheiden, so kann es eine solche Richtlinie nach § 94 Abs. 1 S. 5 SGB V bereits heute verabschieden. Dies sollte dann aber auch entsprechend gekennzeichnet werden. Eine Verordnungsermächtigung für das BMG ist dafür jedenfalls nicht nötig.

Stellungnahme als PDF-Datei

Ansprechpartnerin: Dr. Stefanie Houwaart, houwaart@hausderkrebsselbsthilfe.de

 

Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – BV beteiligt sich an der Zukunft der onkologischen Versorgung

(Bonn, 06.03.2017) Die Behandlung von Krebs steht vor neuen Herausforderungen. Nicht alles, was möglich ist, ist auch gut und das, was gut ist, ist nicht allen bekannt. Es gilt künftig, onkologische Versorgung so zu gestalten, dass Wissen systematisch generiert und allen Beteiligten, auch den Krebspatienten, nachhaltig zugänglich gemacht wird. Hierzu hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Krebs-Selbsthilfe ein Positionspapier veröffentlicht, welches konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ausweist.

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Positionspapier der AG Zukunft der Onkologie

Im März 2017 veröffentlichte die Arbeitsgruppe „Zukunft der Onkologie“ das Positionspapier „Wissen generierende onkologische Versorgung“. Es präsentiert Ansätze zur besseren Versorgung für Patienten. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe wurde Ende 2015 gegründet. Sie besteht aus Abgeordneten verschiedener Bundestagsfraktionen sowie Vertretern von Krankenkassen, der ambulant und stationär tätigen Ärzteschaft, der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Wissenschaft und der Patientenvertretung. Die Patientenvertretung nimmt das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. wahr.

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